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Rückholung von Vermögenswerten · Berlin

Wir holen zurück, was zurückzuholen ist.

Nach Betrug mit Brokern, Krypto-Plattformen oder Anlageangeboten prüfen wir Ihren Fall kostenfrei: welche Zahlungswege angreifbar sind, wer haftet und was sich realistisch durchsetzen lässt. Ohne Versprechen, die niemand halten kann.

Erstprüfung ohne Kosten. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

2.400+
geprüfte Fälle seit 2019
24 Stunden
bis zur ersten Rückmeldung
31
Länder, in denen wir Ansprüche verfolgen

Bezugsrahmen unserer Arbeit

  • BaFin Warn- und Unternehmensregister
  • MiCA VO (EU) 2023/1114
  • PSD2 Zahlungsdiensterecht
  • BGB · StGB Zivil- und Strafrecht
  • Chargeback Regelwerke der Kartenorganisationen

Grundlagen

Warum Rückholung überhaupt möglich ist

Kein seriöser Anbieter kann Ihnen eine Rückzahlung garantieren. Was es gibt, sind Verfahren — und die meisten Geschädigten nutzen sie nie, weil sie deren Existenz nicht kennen oder die Fristen verstreichen lassen.

  1. Geld hinterlässt eine Spur

    Jede Überweisung, jede Kartenzahlung, jede Krypto-Transaktion ist dokumentiert. Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, diese Daten vorzuhalten. Die Spur endet fast nie beim Betrüger selbst, sondern bei einem regulierten Institut — und genau dort wird sie angreifbar.

  2. Regulierte Beteiligte haften mit

    Betrüger arbeiten nicht im luftleeren Raum. Sie brauchen Banken, Kartenakzeptanzstellen und Zahlungsabwickler. Wer dabei Sorgfalts- und Prüfpflichten verletzt, haftet — unabhängig davon, ob der Täter je gefunden wird.

  3. Aufsichtsbehörden schaffen Ansatzpunkte

    BaFin und europäische Aufsichtsbehörden führen öffentliche Warn- und Registerlisten nicht zugelassener Anbieter. Ein Eintrag beweist Ihren Schaden nicht, aber er verschiebt die Argumentationslast erheblich zu Ihren Gunsten.

  4. Fristen entscheiden über den Ausgang

    Rückbelastungen im Kartenverfahren, Erstattungsansprüche gegen Zahlungsdienstleister und zivilrechtliche Ansprüche haben jeweils eigene Fristen. Der häufigste Grund für einen verlorenen Fall ist nicht schlechte Rechtslage, sondern Zeitablauf.

Rechtsgrundlagen

Worauf wir uns stützen

Wir arbeiten mit geltendem Recht, nicht mit Aussicht auf Wunder. Die folgenden Normen bilden in den meisten Fällen das Gerüst der Anspruchsprüfung.

  • § 675u BGB

    Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

    Wurde eine Zahlung ohne wirksame Autorisierung ausgelöst, hat der Zahlungsdienstleister den Betrag zu erstatten und das Konto wieder in den vorherigen Stand zu versetzen.

  • § 826 BGB

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Trägt ein Beteiligter bewusst zu einem Schädigungssystem bei, kommt eine Haftung auch dann in Betracht, wenn er nicht selbst der Täter ist.

  • § 823 BGB

    Schadensersatz bei Pflichtverletzung

    Verletzt ein Institut Schutz-, Prüf- oder Warnpflichten und entsteht daraus Ihr Schaden, kann dieser ersatzfähig sein.

  • § 263 StGB

    Betrug als Anknüpfungstat

    Die Strafanzeige ersetzt keine zivilrechtliche Durchsetzung, sichert aber Beweismittel und eröffnet Akteneinsicht.

  • VO (EU) 2023/1114 — MiCA

    Register zugelassener Krypto-Dienstleister

    Die europäische Krypto-Verordnung verpflichtet Anbieter zur Zulassung. Öffentliche Register und Listen nicht konformer Anbieter sind ein belastbarer Anknüpfungspunkt bei Krypto-Fällen.

  • Kartenregelwerke · Chargeback

    Rückbelastung im Kartenverfahren

    Kartenzahlungen an nicht erbrachte oder vorgetäuschte Leistungen können über die Regelwerke der Kartenorganisationen zurückgeholt werden — innerhalb enger Fristen.

Die Darstellung ist allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und welche Ansprüche bestehen, ergibt die Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts.

Besprechungsraum der Kanzlei in Berlin

Die Kanzlei

Wir nehmen nur Fälle an, die wir für führbar halten.

Justice ist auf die Rückholung von Vermögenswerten nach Anlage- und Zahlungsbetrug spezialisiert. Wir vertreten ausschließlich Geschädigte — nie Plattformen, nie Zahlungsdienstleister.

Das bedeutet auch: Wenn wir keinen tragfähigen Ansatz sehen, sagen wir das nach der Erstprüfung und berechnen nichts. Ein Mandat, das aussichtslos ist, kostet Sie Geld und uns den Ruf.

Sitz
Berlin, Kurfürstendamm 15
Tätig seit
2019
Schwerpunkt
Anlagebetrug, Zahlungsrecht, Krypto
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Fallprüfung

Konstellationen, die wir regelmäßig bearbeiten

Wenn Sie sich in einem der folgenden Punkte wiederfinden, lohnt die Prüfung. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das — und zwar bevor Kosten entstehen.

  • Einzahlungen bei einem Broker, der sich später als nicht zugelassen erwies
  • Auszahlungen, die mit immer neuen Gebühren oder „Steuern" blockiert werden
  • Krypto-Transfers an eine Plattform, die den Zugang gesperrt hat
  • Kontoeröffnung nach telefonischer Anwerbung oder über Social Media
  • Fernzugriff auf Ihren Rechner während einer „Betreuung"
  • Angebliche Rückholdienste, die für die Rückholung Vorkasse verlangt haben

Unsere Bereiche

Betrugsarten, mit denen wir arbeiten

Jeder Fall liegt anders: anderer Rechtsrahmen, anderer Zahlungsweg, andere Beweislage. Wir konzentrieren uns auf sechs Bereiche, in denen wir das Verfahren und die Gegenseite kennen.

  • Chargeback Bereich · 01

    Falsche Forex- und CFD-Broker

    Nicht regulierte Plattformen, blockierte Auszahlungen, manipulierte Orders. Wir gehen über die Kartenrückbelastung und die Haftung des Zahlungsdienstleisters vor.

  • On-Chain Bereich · 02

    Krypto-Betrug

    Gefälschte Börsen, Phishing-Wallets, ICO- und NFT-Maschen. Wir verfolgen die Transaktionskette bis zu den Auszahlungspunkten — mit Blockchain-Analysten.

  • BaFin Bereich · 03

    Schneeballsysteme

    Angebliche Start-ups, Renditeversprechen, Ponzi-Strukturen. Wir bereiten die Unterlagen für BaFin, Staatsanwaltschaft und den Zivilweg auf.

  • PSD2 Bereich · 04

    Banking-Phishing

    Verlorener Zugang zum Online-Banking, nicht autorisierte SEPA-Überweisungen, Social Engineering. Hier zählen die ersten 72 Stunden.

  • Romance Bereich · 05

    Liebesbetrug

    Überweisungen nach langer Manipulation. Entscheidend ist, die Opferstellung zu belegen und das Empfängerkonto nachzuverfolgen.

  • Cross-Border Bereich · 06

    Internationale Fälle

    Zypern, St. Vincent, Vereinigtes Königreich, Belize. Komplexe Offshore-Strukturen bearbeiten wir über unsere Partnerkanzleien vor Ort.

Fallbeispiele

Wie solche Verfahren aussehen

Anonymisierte Darstellungen typischer Konstellationen. Jeder Fall verläuft anders; die Beträge und Fristen sind nicht übertragbar.

Zahlungsbelege und Transaktionsauszüge in der Fallprüfung
  1. Konstellation A

    Broker ohne Zulassung

    Einzahlungen per Karte an eine Handelsplattform, die im BaFin-Register nicht geführt wurde. Ansatz über Kartenrückbelastung und Haftung des Zahlungsabwicklers.

    Zahlungsweg
    Kreditkarte
    Ansatz
    Chargeback + § 675u BGB
    Frist
    eng — Wochen
  2. Konstellation B

    Krypto-Plattform

    Transfers an eine Börse, die den Zugang sperrte und Auszahlungen an immer neue Gebühren knüpfte. Ansatz über Nachverfolgung der Kette und die Registerlage nach MiCA.

    Zahlungsweg
    Krypto-Transfer
    Ansatz
    Tracing + MiCA-Register
    Frist
    mittel — Monate
  3. Konstellation C

    Zweitschädigung

    Nach dem ersten Verlust zahlte der Mandant erneut — an einen „Rückholdienst" mit Vorkasse. Diese zweite Zahlung war der belastbarere Anspruch, weil der Empfänger greifbar war.

    Zahlungsweg
    Überweisung
    Ansatz
    § 826 BGB
    Frist
    zivilrechtlich — Jahre

Ablauf

Vier Schritte, keine versteckten Stufen

  1. 01

    Erstprüfung

    kostenfrei · 24 Stunden

    Sie schildern den Sachverhalt, wir sichten Zahlungsbelege und Kommunikation. Ergebnis ist eine nüchterne Einschätzung: tragfähig, zweifelhaft oder aussichtslos.

  2. 02

    Beweissicherung

    5–14 Tage

    Wir sichern Transaktionsketten, Registerauszüge und Korrespondenz in verwertbarer Form und bestimmen die haftenden Beteiligten.

  3. 03

    Geltendmachung

    ab Woche 3

    Ansprüche werden gegenüber Zahlungsdienstleistern, Banken und Plattformen erhoben — parallel, nicht nacheinander, um Fristen zu wahren.

  4. 04

    Durchsetzung

    fallabhängig

    Bleibt die außergerichtliche Einigung aus, folgen Verfahren vor den zuständigen Gerichten oder Beschwerden bei den Aufsichtsstellen.

Das Team

Wer Ihren Fall tatsächlich bearbeitet

Kein Callcenter zwischen Ihnen und der Akte. Sie sprechen mit der Person, die den Fall führt — von der Erstprüfung bis zur Durchsetzung.

  • Dr. Andreas Vogt, Gründungspartner

    Gründungspartner

    Dr. Andreas Vogt

    Bank- und Kapitalmarktrecht

    Führt Verfahren gegen Zahlungsdienstleister und Verwahrstellen. Seit 2004 zugelassen.

  • Katharina Reuter, Partnerin

    Partnerin

    Katharina Reuter

    Zahlungsrecht, PSD2

    Schwerpunkt Erstattungsansprüche und Rückbelastungen im Kartenverfahren.

  • Jonas Brandt, Senior Associate

    Senior Associate

    Jonas Brandt

    Krypto, On-Chain-Analyse

    Verfolgt Transaktionsketten bis zu regulierten Auszahlungspunkten.

  • Dr. Miriam Haas, Of Counsel

    Of Counsel

    Dr. Miriam Haas

    Strafrecht, internationale Verfahren

    Koordiniert Anzeigen, Akteneinsicht und die Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien.

Häufige Fragen

Was Sie vor dem ersten Gespräch wissen sollten

Können Sie die Rückzahlung garantieren?

Nein. Wer das zusagt, sollte Sie misstrauisch machen. Wir sagen Ihnen nach der Erstprüfung, wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen und woran wir das festmachen.

Was kostet die Erstprüfung?

Nichts. Sie erhalten eine Einschätzung, ohne einen Vertrag zu schließen. Erst wenn wir gemeinsam weitermachen, sprechen wir über Konditionen — schriftlich und vorab.

Ich habe bereits an einen Rückholdienst gezahlt.

Das ist häufig. Vorkasse für Rückholung ist ein verbreitetes Muster der Zweitschädigung. Diese Zahlung ist oft selbst ein eigenständiger Anspruch und gehört in die Prüfung.

Wie lange habe ich Zeit?

Das hängt vom Zahlungsweg ab. Kartenrückbelastungen laufen in Wochen ab, zivilrechtliche Ansprüche in Jahren. Je früher geprüft wird, desto mehr Wege stehen offen.

Der Betrüger sitzt im Ausland. Bringt das etwas?

In der Regel ja. Der entscheidende Hebel ist selten der Täter, sondern das regulierte Institut, über das Ihr Geld geflossen ist — und das unterliegt europäischem Recht.

Was brauchen Sie von mir?

Zahlungsbelege oder Kontoauszüge, die Kommunikation mit der Plattform und, falls vorhanden, Vertragsunterlagen. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, wie Sie es beschaffen.

Erstprüfung

Schildern Sie Ihren Fall

Die Angaben gehen direkt an die fallbearbeitende Stelle. Keine Weitergabe an Dritte, keine Werbung.

  • KostenErstprüfung kostenfrei
  • Antwortinnerhalb von 24 Stunden
  • KanzleiKurfürstendamm 15, 10719 Berlin
  • Telefon+49 2102 739 2004

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Kurz die Eckdaten — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und sagen Ihnen offen, ob wir einen tragfähigen Ansatz sehen.